
FFP2-Atemschutzmasken
Die Atemschutzmasken bieten effektiven Atemschutz in Industriezweigen, in denen die Arbeitnehmer Feinstaubpartikeln ausgesetzt sind. Die Maske entspricht DIN EN 149:2009-08, der PSA-Verordnung EU 2016/425 und ist CE zertifiziert. Die Kennzeichnung NR bedeutet, dass die Maske für maximal eine Arbeitsschicht (8 Stunden) verwendet werden darf.
- Filtrierende Halbmasken (Filtering Face Piece)
- Aus deutscher Produktion
- Erfüllen die Anforderungen der Europäischen Norm EN 149:2001/A1:2009
- Geprüft und zugelassen mit CE Zeichen 0598
- Erfüllen die Sicherheitsanforderungen der EG-Richtlinie 89/686//EWG
- Alle Zertifikate auf Anfrage
Wir freuen uns auf Ihre Anfrage.